FAQ´s

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von Einlieferern und Bietern rund um das Thema Immobilien-Auktion.

Selbstverständlich stehen wir für Fragen darüber hinaus jederzeit zur Verfügung.

 

Abläufe, Bezeichnungen und Abkürzungen

 

Was ist ein Schriftliches Gebot?
Mit einem Schriftlichen Gebot beauftragen Sie einen Mitarbeiter des Auktionshauses, in Ihrem Namen zu bieten und erkennen die allgemeinen Versteigerungsbedingungen, die auch Gegenstand des Kaufvertrages sind, an. Sie können z.B. einen Höchstbetrag mit der Bedingung "bestmöglich" angeben. Der Auktionsmitarbeiter bietet innerhalb der vom Auktionator vorgegebenen Steigerungsschritte mit, bis Sie Höchstbietender bleiben oder überboten werden. Sie können natürlich auch ein Festgebot abgeben.
Was ist ein Telefongebot?
Sie beauftragen mit dem Telefongebot einen Mitarbeiter des Auktionshauses, der Sie bei Aufruf Ihres Objektes anruft, um nach Ihren telefonischen Anweisungen zu steigern. Sie erkennen die allgemeinen Versteigerungsbedingungen, die auch Gegenstand des Kaufvertrages sind, im entsprechenden Formular an.
Wo finde ich die Formulare für das Telefongebot und das Schriftliche Gebot?
In unserem aktuellen Katalog.
Auf unserer Homepage im Menü Aktuelle Auktion.
Post oder E-Mail bei uns bestellbar.
Kann ich das Telefongebot oder Schriftliche Gebot auch online ausfüllen und abschicken?
Ja, die Formulare sind auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Aktuelle Auktion hinterlegt.
Was bedeutet § 35 BauGB?
in Kürze
Was bedeutet § 34 BauGB?
in Kürze
Was ist ein Zuschlag?
Inhalt
Standardabkürzungen rund um die Immobilie
ETW = Eigentumswohnung EFH = Einfamilienhaus MFH = Mehrfamilienhaus
Wfl. = Wohnfläche Nfl. = Nutzfläche WE = Wohneinheit
FAQ´s für Bieter

Muss ich mich bei der Auktion anmelden oder eine Nummer ziehen?
Sie können ohne Anmeldung teilnehmen, jederzeit während der laufenden Auktion einsteigen und zu jedem Objekt per Handzeichen mitbieten. Bei einem Zuschlag benötigen Sie die Bietungssicherheit von 10 % vom Zuschlagspreis in bar oder Scheck, mindestens 2.000 €, (sollte der Zuschlagspreis unter 2.000 € liegen, ist der gesamte Zuschlagspreis fällig), ihren Personalausweis (oder Pass) sowie unsere Courtage (siehe Courtageregelung im Katalog). Weitere Fragen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gern telefonisch oder vor Ort.
Ist es möglich, sich von der Bietungssicherheit befreien zu lassen?
Ja, indem sie vor der Auktion ein schriftliches Gebot oder ein Telefongebot mit Bonitätsnachweis abgeben. Dieses ist vom Auktionator zu prüfen und zu genehmigen. Dann sind sie von der Bietungssicherheit befreit.
Ich kann an der Auktion persönlich nicht teilnehmen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Sie haben drei Möglichkeiten:

1.
Sie können eine Person Ihres Vertrauens notariell bevollmächtigen, für Sie in der Auktion zu bieten. Wird der Zuschlag erteilt, kommt der Kaufvertrag mit Ihnen unmittelbar zustande. Sie können die Vollmacht auch mündlich oder privatschriftlich erteilen. Ihr Bevollmächtigter benötigt die Bietungssicherheit von 10 % vom Zuschlagspreis, mindestens 2.000 €, seinen Personalausweis (oder Pass) sowie unsere Courtage (siehe Courtageregelung im Katalog). Sollte der Zuschlagspreis unter 2.000 € liegen, ist der gesamte Zuschlagspreis fällig. Im Fall einer privatschriftlichen oder mündlichen Vollmacht müssen Sie die notarielle Kaufurkunde 14 Tage nach Erhalt genehmigen. Erfolgt die Genehmigung nicht, wird der Bevollmächtigte so behandelt, als habe er das Objekt, das er für Sie eigentlich ersteigert hat, selbst erworben und schuldet den Kaufpreis.

2/3.
Sie füllen ein Telefongebot oder ein schriftliches Gebot aus, das vom Auktionator anzunehmen und zu bestätigen ist. (s. Frage: Telefongebot / Schriftliches Gebot)
Habe ich die Möglichkeit, trotzdem im Saal mitzubieten?
Ja, bitte vor der Auktion beim Auktionator oder einem Mitarbeiter des Auktionshauses melden. Im vorliegenden schriftlichen/telefonischen Gebot wird der Bietungsauftrag zurückgenommen, da Sie selbst mitbieten.
Welche Unterlagen muss ich mit dem schriftlichen Gebot einreichen?
Bonitätsnachweis in Kopie, d. h. Kontoauszug, Depotauskunft, Sparbuch etc.
Was muss ich mit dem Telefongebot an Unterlagen einreichen?
Wie auch beim schriftlichen Gebot: Bonitätsnachweis in Kopie, d. h. Kontoauszug, Depotauskunft, Sparbuch etc.
Welche Unterlagen werden benötigt, um als Firma mitzubieten?
Der aktuelle Handelsregisterauszug und Bonitätsnachweis, d. h. Kontoauszug, Depotauskunft, Sparbuch etc.
Bekomme ich zum Objekt noch ein ausführliches Exposé?
Ja, dieses können Sie vor der Auktion zu jedem Objekt im Auktionshaus per Post oder per E-Mail anfordern.
FAQ´s für Einlieferer
in Kürze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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